Uns erreichen immer wieder die Anfragen, ob die Paul-Gerhardt-Kirche nicht angestrahlt werden könnte. Wirr würden gerne unsere Kirche wie sonst auch über Lautenthal leuchten lassen.
Laut einer Verordnung des Bundes, genauer "
Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen
Laut einer Verordnung des Bundes, genauer "
" und dort §8 heißt es:
8
Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern
(1) Die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme
von Sicherheits- und Notbeleuchtung ist untersagt.
Hier abzurufen.
Damit sind dem Kirchenvorstand leider die Hände gebunden. Wir dürfen nicht.
Das zur Information.
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Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern
(1) Die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme
von Sicherheits- und Notbeleuchtung ist untersagt.
Hier abzurufen.
Damit sind dem Kirchenvorstand leider die Hände gebunden. Wir dürfen nicht.
Das zur Information.